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30 April 2024, the calendar is ended.
(Last window on 24 December 2017)
24 Tage Menschenrechte
Window nº 11
Window nº 15
„Um die Probleme in unserer komplexen Welt zu lösen, brauchen wir Solidarität.“ Das ist die Botschaft von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon anlässlich des Internationalen Tages der menschlichen Solidarität. Der Generalsekretär rief in seiner Erklärung alle Menschen auf, als globale Familie zu agieren, um Ziele gemeinsam zu erreichen.
Im Dezember 2005 hatte die UN-Generalversammlung Solidarität als einen wesentlichen und allgemeingültigen Wert anerkannt und den 20. Dezember zum Internationalen Tag der menschlichen Solidarität erklärt.


http://www.unric.org/de/uno-schlagzeilen/26873-internationaler-tag-der-menschlichen-solidaritaet
http://www.unric.org/de/pressemitteilungen/26872-botschaft-von-un-generalsekretaer-ban-ki-moon-anlaesslich-des-internationalen-tags-der-menschlichen-solidaritaet-am-20-dezember
Window nº 2
WIEVIELE SKLAVEN ARBEITEN FÜR DICH?

Quatsch, Sklaverei war bei den alten Römern und Griechen und, ja, auch bei den Amerikanern, Südstaaten, Baumwolle, Bürgerkrieg und so... aber seitdem doch nicht! Ist doch längst abgeschafft!

LEIDER NICHT.
* Laut der Internationalen Arbeitsorganisation IAO  arbeiten heute weltweit schätzungsweise 40,3 Millionen Menschen als moderne Sklavinnen und Sklaven, darunter 24,9 Millionen als ZwangsarbeiterInnen und 15,4 Millionen in Zwangsehen.
* Eines von vier Opfern der modernen Sklaverei ist ein Kind.
* 16 der 24,9 Millionen ZwangsarbeiterInnen werden im privaten Sektor ausgebeutet, etwa als Hausangestellte, in der Bau- oder in der Landwirtschaft. 16 Millionen Menschen werden zu Sexarbeit gezwungen, gegen 4 Millionen wure Zwangsarbeit als staatliche Maßnahme verhängt.
* Frauen und Mädchen sind überproportional von Zwangsarbeit betroffen. Sie stellen 99% der Opfer in der Sexindustrie und 58% in anderen Sektoren.
* Den Profit aus moderner Sklaverei schätzt die IAO auf 150 Millionen Dollar pro Jahr.

Aber uns in Europa betrifft das doch nicht!

LEIDER DOCH.
* Das alles gibt es - nicht nur irgendwo auf der Welt, sondern hier, mitten unter uns, in Österreich, in der EU. So werden beispielsweise Frauen und Männer aus Rumänien in Ungarn bei der Kartoffelernte ausgebeutet, Frauen aus Ländern südlich der Sahara in Frankreich als Au-pairs, portugiesische Männer in den Niederlanden im Straßenbau, nordkoreanische Männer als geringqualifizierte Arbeitskräfte auf polnischen Werften und Obstpflücker aus Bangladesch und Pakistan im Süden Griechenlands.

UND WIEVIEL SKLAVINNEN UND SKLAVEN ARBEITEN NUN FÜR DICH?
Einfach mal testen: http://slaveryfootprint.org


Foto: FreeImages/Mohammed Shaker 
Quellen:
Internationale Arbeitsorganisation http://www.ilo.org/berlin/presseinformationen/WCMS_324817/lang--de/index.htm; International Labour Organization http://www.ilo.org/global/topics/forced-labour/lang--en/index.htm
Agentur für Grundrechte der Europäischen Union (FRA): Severe labour exploitation: workers moving within or into the European Union. States’ obligations and victims’ rights (2015): ; Schwere Formen der Arbeitsausbeutung: Arbeitskräfte aus der EU oder Drittstaaten (2016)

Window nº 10
HEUTE GEWINNEN!
Kenne deine Rechte macht immer wieder mit Aktionen auf Menschenrechte aufmerksam. Zum Internationalen Tag gegen Rassismus wurde eine Tasche produziert, die es nicht zu kaufen, sondern nur zu gewinnen gibt. Von der heurigen Edition hat Kenne deine Rechte noch einige wenige Exemplare, die jeweils an den Adventsonntagen verlost werden.

WIE GEWINNEN?
Einfach auf Facebook gehen, durch die Seite von Kenne deine Rechte schmökern, einen Lieblingsbeitrag auswählen, liken und auf dem eigenen Profil teilen. Bitte öffentlich teilen und den Hashtag #kennedeinerechteimadvent hinzufügen, damit der Beitrag für die Verlosung gefunden werden kann!
Verlost wird jeweils am folgenden Samstag, die Namen der GewinnerInnen werden auf den Facebookseiten von Kenne deine Rechte und ETC Graz veröffentlicht. Die Taschen kommen dann per Post oder können im ETC-Büro (Elisabethstraße 50b) abgeholt werden.


Foto: Schmiedl/Kenne deine Rechte
Quelle:
Kenne deine Rechte (hppt://kennedeinerechte.at; https://www.facebook.com/pg/kennedeinerechte)Window nº 23
Window nº 16
Window nº 6
ZUSAMMEN:KOMMEN FÜR DIE MENSCHENRECHTE

In einer Gegenwart, die aus den Fugen gerät, in der Menschen sich ausgrenzend auf nationale Identität beziehen, gibt es den Wunsch nach einem lebendigen Miteinander. Am Tag der Menschenrechte, dem 10.12.2017, versammeln sich zum Sonnenaufgang bis zu 1248 Menschen am Platz der Menschenrechte im Grazer Stadtpark. In einem Abstand von jeweils 1,8 Metern zueinander füllt sich somit die gesamte Fläche vom Brunnen über die Wiese durch das Forum Stadtpark mit Menschen. Die Körper, einer neben dem anderen, ergeben ein Monument, eine temporäre Skulptur, ein Netzwerk. Die Anwesenheit zeigt Entschlossenheit: stehen, standhaft für Menschlichkeit. Im gemeinsamen Moment bildet sich eine Vielheit. Ein Statement. Ein Feld der Empathie.

DAZU LADEN WIR HERZLICH EIN!

Nach Sonnenaufgang gibt es Frühstück für alle.


WAS STEHT DAHINTER?
Als beliebten und vielfältig genutzten öffentlichen Raum werden an den Grazer Stadtpark unterschiedliche Ansprüche herangetragen. Seit jeher ist das, was hier möglich, erlaubt oder verboten ist – und das, was trotzdem passiert – ein heiß umkämpftes Politikum. Nicht zufällig liegt der Platz der Menschenrechte in der Mitte dieses Parks. Seit 1973 erstreckt er sich rund um den Stadtparkbrunnen bis hin zum Pavillon.
In diesem Umraum finden seit einigen Monaten als Vorbereitung zur Aktion feldstellen* die „Schwellengespräche“ statt, in denen Fragen der Öffentlichkeit im öffentlichen Raum diskutiert werden. Teilgenommen haben Künstler*innen, Menschen, die im Stadtpark wohnen, der Finanz- und Kulturstadtrat, ein Sozialarbeiter, eine Richterin, Wissenschaftler*innen, ein Polizeibeamter und zahlreiche Passant*innen. Immer wieder geht es dabei um Fragen des friedlichen Zusammenlebens: Wie können Menschen ihren Bedürfnissen nachgehen, ohne dass andere benachteiligt werden? Wie geht man mit ungleichen Machtverhältnissen um? Wie mit existenzieller Not? Was bedeuten die Menschenrechte in einer zusehends verunsicherten Gesellschaft?

DAS PROJEKT
In einer individualisierten und durch beständigen Wettbewerb gekennzeichneten Welt ist es notwendig, neue Bezugspunkte, Schnittmengen und Vielheiten zu erdenken und aufzubauen. Diese Frage nach dem „Wir“, einer gemeinsamen, lebendigen Öffentlichkeit ist wichtiger denn je, erheben doch jene gesellschaftlichen Kräfte Anspruch auf seine Definition, die dieses Wir als exklusiv und wenig veränderlich verstehen. Dabei ist die Frage der Gemeinsamkeit in einer durch soziale Fragmentierung, größer werdende Vermögensunterschiede und Migration geprägten Wirklichkeit nicht einfach zu beantworten.
Das Projekt „feldstellen* PRÄSENZ DER VIELEN“ ist der Versuch, eine solche Vielheit für einen Moment sichtbar zu machen: eine Versammlung unter dem Credo der Menschlichkeit. Der künstlerisch-gestalterische Eingriff liegt in der Form der Aufstellung. Angezeichnet am Boden durch eine Vielzahl an unterschiedlichen Leuchtkörpern entsteht in der Dunkelheit ein Feld aus Licht. Durch die Anordnung in Form eines Dreiecks-Rasters im Abstand von 1,8 Metern hat jeder Mensch im Feld genug Platz für sich selbst. Zugleich befinden sich jeweils sechs Menschen in Reichweite, um – wenn gewünscht – eine Verbindung herzustellen. Zusammen ergibt dies eine Art „soziale Plastik“ im wörtlichen Sinn, der die Form der Wabe zu Grunde liegt. Die frühe Uhrzeit und die zu erwartende Kälte machen das Statement des gemeinsamen Stehens zu einer entschlossenen Geste: sich einmal überwinden, im Namen der Menschenrechte.
Die Performance läuft sehr minimalistisch ab. Nach einer Begrüßung durch eingeweihte „Pat*innen“ finden alle ihren Platz. Danach geht es um nicht mehr und nicht weniger als das gemeinsame Erleben eines zwar alltäglichen aber auch sehr hoffnungsvollen Moments: des Sonnenaufgangs. Verteilt gibt es Klangquellen, die zum genauen Zeitpunkt des Aufgangs um 7:33 ein Klangfeld erzeugen und die Sonne somit auch bei Nebel wahrnehmbar machen. Danach wird es still.

Im Anschluss an diese Mischung aus künstlerischem Happening, politischer Manifestation und öffentlichem Ritual laden wir zum Frühstück und die Versammlung löst sich in Geselligkeit auf.
 

Teilnehmende Künstler*innen:
Nayari Castillo, Franziska Hederer, Robin Klengel, Margarethe Maierhofer-Lischka, Heidrun Primas, Helene Thümmel, Clara Wildberger und Nikolaos Zachariadis.

Bild: Forum Stadtpark
Quellen:
http://www.forumstadtpark.at/
https://de-de.facebook.com/ForumStadtpark/
https://de-de.facebook.com/events/881773668664634/Window nº 8
MENSCHENRECHTSERKLÄRUNG DER STADT GRAZ
Gemeinderatsbeschluss vom 8. Februar 2001
„Die Stadt Graz, insbesondere die Mitglieder ihres Gemeinderates und der Stadtregierung, werden sich in ihrem Handeln von den internationalen Menschenrechten leiten lassen. Dadurch sollen ihre Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere die Jugend, über geltende Menschenrechte und ihre damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert werden. Es ist ein Ziel, vor allem auch für VerantwortungsträgerInnen in Körperschaften, Organisationen und Vereinen, die für die Menschenrechte relevanten Normen im Alltagsleben der Stadt zu beachten und wirksam werden zu lassen. Defizite sind im Bereich der Menschenrechte auf allen Ebenen der Gesellschaft aufzufinden, um darauf entsprechend zu reagieren. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass Menschenrechte bei den Leitlinien und Entscheidungen für die zukünftige Entwicklung der Stadt Graz eine wichtige Rolle spielen. Mit dieser Erklärung und den damit verbundenen Absichten und Handlungsanleitungen bringt die Stadt Graz als Kulturhauptstadt Europas 2003 zugleich ihr Verständnis von Kultur und Menschenwürde zum Ausdruck.“

WAS PASSIERTE WANN?
2001: Einstimmiger Beschluss des Gemeinderates für die Erklärung zur Menschenrechtsstadt
2005: Einrichtung des Integrationsreferats
2006: Beitritt zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCaR)
Konstituierung des Interreligiösen Beirates
2007: Konstituierung des Menschenrechtsbeirates
Installation des Menschenrechtswegs im Leechwald
Beitritt zu „Cities for Children"
Erste menschenrechtliche Wahlkampfbeobachtung der Grazer Gemeinderatswahl durch den Menschenrechtsbeirat
2008: Erster Menschenrechtsbericht der Stadt Graz
Erste Verleihung des Menschenrechtspreises der Stadt Graz
ORF Landesstudio Steiermark: „Facing Nations" mit 123 Ölportraits von in Graz lebenden MigrantInnen
2009: Resolution gegen Gewalt an Frauen
2010: Erster Armutsbericht der Stadt Graz
2012: Beitritt zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle des Landes Steiermark
2013: COM UNITY SPIRIT: Grazer Erklärung zum Interreligiösen Dialog

WER IST DIE MENSCHENRECHTSSTADT?
Die Menschenrechtsstadt sind zuallererst einmal alle Grazer*innen. Außerdem gibt es etliche Einrichtungen, die an der Umsetzung der Menschenrechte in der Stadt arbeiten.

MENSCHENRECHTSBEIRAT
Der Menschenrechtsbeirat besteht aus 30 vom Bürgermeister nominierten Personen aus Politik, Verwaltung, Justiz, Polizei, Medien und Zivilgesellschaft. Er berät den Gemeinderat und den Bürgermeister und begleitet kritisch die Entwicklungen in der Menschenrechtsstadt.

MIGRANTiNNENBEIRAT
Der MigrantInnenbeirat wird gleichzeitig mit dem Gemeinderat gewählt. Er berät Verwaltung und Politik und schlägt den politisch Verantwortlichen Lösungen für Probleme wie politische und soziale Benachteiligungen, Wohnsituation oder Bildungsfragen vor.

INTERRELIGIÖSER BEIRAT
Der Interreligiöse Beirat der Stadt Graz besteht aus VertreterInnen aller staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften und berät den Bürgermeister.

INTEGRATIONSREFERAT DER STADT GRAZ
Das Integrationsreferat arbeitet an Maßnahmen zur politischen, rechtlichen und sozialen Gleichstellung von In- und AusländerInnen. Es soll Strategien und Projekte entwickeln, um das Verständnis für kulturellen Pluralismus in der Grazer Öffentlichkeit zu fördern.

GRAZER BÜRO FÜR FRIEDEN UND ENTWICKLUNG
Das Friedensbüro ist ein Kompetenzzentrum für gewaltfreies Zusammenleben in der Stadt. Seine Schwerpunkte sind Konflikt- und Gewaltbearbeitung, Gewaltprävention an und mit Schulen, Nachbarschaftsservice und Stadtteilarbeit zu Konfliktprävention und –bearbeitung.

EUROPÄISCHES TRAININGS UND FORSCHUNGSZENTRUM FÜR MENSCHENRECHTE UND DEMOKRATIE - ETC Graz
Das ETC Graz befasst sich mit Bildung, Forschung und Beratung zu Menschenrechten und Demokratie. Als Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirats begleitet und koordiniert es den Menschenrechtsstadtprozess und die ECCaR-Verpflichtungen der Stadt Graz.

EUROPÄISCHE STÄDTEKOALITION GEGEN RASSISMUS
Die Städtekoalition ist eine Initiative der UNESCO für den wirkungsvollen Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit. Seit 2006 beschließt Graz jeweils für drei Jahre einen Zehn-Punkte-Aktionsplan. Geschäftsstelle ist das Integrationsreferat.

Graphik: Andreas Jantscher
Quellen:
https://www.graz.at/cms/beitrag/10284065/7771447/Geschichte_der_Menschenrechtsstadt_Graz.html
http://www.etc-graz.at/typo3/fileadmin/user_upload/ETC-Hauptseite/publikationen/Broschueren/Menschenrechtsstadt-Folder-Web.pdfWindow nº 20
„Um die Probleme in unserer komplexen Welt zu lösen, brauchen wir Solidarität.“ Das ist die Botschaft von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon anlässlich des Internationalen Tages der menschlichen Solidarität. Der Generalsekretär rief in seiner Erklärung alle Menschen auf, als globale Familie zu agieren, um Ziele gemeinsam zu erreichen.
Im Dezember 2005 hatte die UN-Generalversammlung Solidarität als einen wesentlichen und allgemeingültigen Wert anerkannt und den 20. Dezember zum Internationalen Tag der menschlichen Solidarität erklärt.


http://www.unric.org/de/uno-schlagzeilen/26873-internationaler-tag-der-menschlichen-solidaritaet
http://www.unric.org/de/pressemitteilungen/26872-botschaft-von-un-generalsekretaer-ban-ki-moon-anlaesslich-des-internationalen-tags-der-menschlichen-solidaritaet-am-20-dezember
Window nº 24
Window nº 13
GRAZER MENSCHENRECHTSPREIS 2017

Bei dem Menschenrechtspreis der Stadt Graz handelt es sich um einen biennalen Preis, der auf  7000€ dotiert ist. Zunächst können Vorschläge zur Verleihung beim Grazer Büro für Frieden und Entwicklung gemacht werden. Die Bedingungen des Preises sind folgende:

1.Vorschlagsberechtigung: 
Jede Person/Organisation ist berechtigt, Vorschläge für mögliche PreisträgerInnen zu machen, Eigenbewerbungen sind nicht zulässig. Vorgeschlagen werden können Einzelpersonen, Gruppen von Einzelpersonen oder Vereine und andere Rechtspersonen in Österreich und im europäischen Ausland, die Leistungen für Menschenrechte auf kommunaler Ebene durchgeführt haben.

2.Gegenstand: 
Leistungen für Menschenrechte auf kommunaler Ebene
Besonderes Anliegen der Menschenrechtsstadt Graz ist die Förderung des friedlichen Zusammenlebens aller Menschen innerhalb der Kommune.
Eingereichte Leistungen werden in Hinblick auf die Förderung von Toleranz, Dialog und Versöhnung und auf ihre Wirkung im kommunalen Leben von Graz und anderen europäischen Städten bewertet.
Einreichungen sind sowohl für aktuelles Engagement wie auch für das Lebenswerk möglich.

3.Höhe des Preises:
Der von der Stadt Graz bereitgestellte Preis hat eine Gesamthöhe von € 7.000,-. Bei mehreren PreisträgerInnen kann der Preis geteilt werden.
Die Bewerbungen müssen der Satzung des Grazer Menschenrechtspreises entsprechen, die zusammen mit dem Einreichformular beim Grazer Büro für Frieden und Entwicklung angefordert oder im Internet unter www.friedensbuero-graz.at herunter geladen werden können.

4.Die Bewerbungsunterlagen 
umfassen ein vollständig ausgefülltes Einreichformular und allfällige ergänzende Dokumente oder Materialien.
Die Einreichunterlagen in deutscher, englischer oder französischer Sprache müssen spätestens am 30. September 2017 im Grazer Büro für Frieden und Entwicklung vorliegen (Keesgasse 6/P, A-8010 Graz) oder können auch per E-Mail eingereicht werden unter: jutta.dier@friedensbuero-graz.at.

5.Verfahren:
Die Auswahl erfolgt durch eine Jury, die von einem Beirat beraten wird. Die feierliche Preisverleihung durch den Bürgermeister findet am 13. Dezember 2017 in Graz statt.
 
Aus der Satzung des Menschenrechtspreises:

(2)Diese Jury setzt sich wie folgt zusammen: 
1. Der Bürgermeister der Stadt Graz oder ein/e von diesem namhaft gemachte/r VertreterIn als Vorsitzende/r. 
2. Je ein/e RepräsentantIn der im Gemeinderat vertretenen Parteien. 
3. Ein Mitglied, das vom Ökumenischen Forum christlicher Kirchen in der Steiermark namhaft gemacht wird. 
4. Ein Mitglied, das von Amnesty International, Region Steiermark, namhaft gemacht wird. 
5. Ein Mitglied, das von der Liga für Menschenrechte namhaft gemacht wird. 
6. Herr Alfred Stingl

weitere Informationen gibt es unter:

http://www.friedensbuero-graz.at/wp-content/uploads/2017/09/Satzung-des-Grazer-Menschenrechtspreises.pdf

http://www.friedensbuero-graz.at/angebote/grazer-menschenrechtspreis/
http://hpneu.friedensbuero-graz.at/angebote/grazer-menschenrechtspreis/auslobung-des-grazer-menschenrechtspreises-2017/

Window nº 4
LEBEN MIT BEHINDERUNG
Menschen mit Behinderungen sind im Alltag mit zahlreichen Benachteiligungen konfrontiert. Dadurch wird ihre gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und vor allem an der Teilhabe am Arbeitsleben erschwert.

In Österreich leben rund 1,6 Millionen Menschen zwischen 16 und 64 Jahren mit Behinderungen. 630.000 von ihnen haben eine starke Beeinträchtigung. Rund 0,4 bis 0,6 % der Bevölkerung haben eine Lernbehinderung. Da es keine genaue Definition von Behinderung gibt, sind genaue Angaben nicht möglich. JedeR zehnte EuropäerIn leidet an einer mehr oder weniger schweren Behinderung, und langsam setzt sich das Bewusstsein durch, dass sich die Gesellschaft den Menschen mit Behinderungen anpassen muss und nicht umgekehrt. Wie andere Menschen auch, haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf ein erfülltes Leben und eigenständige Entscheidungen. Die weitestmögliche Integration behinderter Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Politik für Menschen mit Behinderungen beschränkt sich allerdings oft auf finanzielle oder materielle Unterstützung, während der Schwerpunkt eigentlich auf der vollständigen Integration in die Gesellschaft liegen sollte. 

WEGE ZUR INKLUSION
Als Wege zur Inklusion werden unter anderem die Beendigung der schulischen Segregation in Sonderschulen (die derzeit in den Koalitionsverhandlungen anscheinend eher wieder zurückgenommen wird) oder die persönliche Assistenz gesehen. Die Bereitstellung eines inklusiven Bildungssystems – vom Kindergarten an bis hin zu den Universitäten – ist der Grundpfeiler für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Derzeit sind Menschen mit Behinderungen überproportional von Arbeitslosigkeit und in Folge von Armut betroffen.
Die persönliche Assistenz ist in Österreich zum Teil Bundes-, zum Teil Ländersache. Sie ist grundsätzlich für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen verfügbar, nur im Bundesland Oberösterreich auch für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen.

PERSÖNLICHE ASSISTENZ IN ÖSTERREICH
* Der Bund ist zuständig für persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (im Jahr 2011 wurden 366 Personen vom BMASK gefördert, vgl. Nationaler Aktionsplan, 6.3.1), sowie für Assistenz in Bundesschulen und beim Studium. Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) ist ein Förderangebot des Bundes, auf das es keinen Rechtsanspruch gibt.
* Assistenz in Bundesschulen hängt von der Bewilligung des Bildungsministeriums ab, beim Studium ist das Sozialministerium zuständig. In einigen Bundesländern wie in Tirol und der Steiermark gibt es Schulassistenz.
* Für die persönliche Assistenz in anderen Lebensbereichen sind die Länder verantwortlich. Somit liegt die Finanzierung von Persönlicher Assistenz weitgehend in der Hand der Bundesländer. 
Die von den Ländern geschaffenen Regelungen sind jedoch äußerst unterschiedlich.

WOHIN KANN MAN SICH IN GRAZ WENDEN?
Beauftragter der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung (https://www.graz.at/cms/beitrag/10158949/7761923/Beauftragter_fuer_Menschen_mit_Behinderung.html)
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung (http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74838047/LL/)
Lebenshilfen Soziale Dienste (https://lebenshilfen-sd.at/)

Foto: Kenne deine Rechte
Quellen:
Lebenshilfe (https://lebenshilfe.at/wp-content/uploads/Pers%C3%B6nliche-Assistenz-in-%C3%96sterreich.pdf)
Österreichischer Behindertenrat(http://www.behindertenrat.at)
Window nº 7
DER 10. MENSCHENRECHTSBERICHT DER STADT GRAZ

Der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz legt mit dem  Menschenrechtsbericht 2016/17 den nunmehr zehnten Bericht zur Menschenrechtslage in Graz vor. Mit der Zusammenstellung des Berichtes wurde eine Arbeitsgruppe von sechs Beiratsmitgliedern in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des Beirates, dem Europäischen Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie, ETC Graz, betraut. Der Menschenrechtsbericht zum Jahr 2016/17 ist ein Umsetzungsbericht zu den Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates aus dem Vorjahresbericht. Wiedergegeben sind dabei die entsprechenden Stellungnahmen der zuständigen Magistratsabteilungen bzw. einschlägiger städtischer Einrichtungen. Anhand der Umsetzung wird der Fortschritt im Menschenrechtsstadtprozess überprüft. Eine umfassende Bestandsaufnahme wird wieder im Rahmen des nächsten Menschenrechtsberichtes (Berichtszeitraum 2017, Publikation 2018) erfolgen. Der Bericht erscheint wie schon im Vorjahr auch in Kurzform und einfach verständlicher Sprache gemäß den Vorgaben des Beirates für Menschen mit Behinderungen.

WOMIT BEFASST SICH DER MENSCHENRECHTSBERICHT?
Zu insgesamt fünf Themenbereichen aus dem Vorjahresbericht befasst sich der Bericht mit der Umsetzung der Empfehlungen des Menschenrechtsbeirats an die Stadt Graz:

*  Erarbeitung eines neuen ECCAR-Zehn-Punkte-Programme gegen Rassismus und Diskriminierungen für die Stadt Graz
*  Integration von Flüchtlingen
*  Prävention von Gewalt gegen Frauen
*  Jugendarbeit
*  Extremismusprävention und -bekämpfung

WO FINDE ICH DIE MENSCHENRECHTSBERICHTE?
http://www.etc-graz.at/typo3/index.php?id=1111
ODER
https://www.graz.at/cms/beitrag/10152653/7771447/Menschenrechtsberichte.html



Graphik: Andreas JantscherWindow nº 18
"Migranten haben mehr als nur Angst und Ungewissheit. Sie haben auch Hoffnung, Mut und die Entschlossenheit, sich ein besseres Leben aufzubauen. Mit der richtigen Unterstützung können sie einen Beitrag zum gesellschaftlichen Fortschritt leisten." Das erklärte UN-Generalsekretär Ban Ki-moon in seiner Botschaft zum heutigen Internationalen Tag der Migranten.

Nie zuvor lebten so viele Migranten auf der Welt wie heute. Dabei leiden sie zunehmend unter Ausbeutung und Diskriminierung. Die Wirtschaft dagegen profitiert von den globalen Menschenströmen, gerade in entwickelten Ländern. 

Obwohl Migranten in ihren Gastländern als Belastung angesehen werden, trägt ihre Arbeit in vielen Regionen wesentlich zum Erfolg dieser Gesellschaften bei, so die Hohe Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Louise Arbor. 

Mehr gibts unter:

http://www.unric.org/de/uno-schlagzeilen/26867-internationaler-tag-der-migranten

und

http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/70051/tag-der-migranten-18-12-2006Window nº 22
UNSERE Menschenrechtsschule

Kinder haben nicht immer Recht, aber alle Kinder haben Rechte.

Menschenrechte gehen uns alle an! Zum Thema Menschenrechte fallen vielen Menschen als erstes Begriffe wie „Folter“ oder „Todesstrafe“ ein. Beides ist in Österreich abgeschafft, also ist bei uns eh alles paletti, und Menschenrechtslernen brauchen nur die anderen. Oder? Menschenrechte gehen uns alle an! Uns alle, weil jedem Menschen alle Menschenrechte aufgrund ihres/seines Menschseins zukommen.
Insbesondere in der Schule ist das Lernen von Menschen- und insbesondere von Kinderrechten die Basis für ein gutes Miteinander. Die Lebenswelt Schule mit ihrem internen und externen Beziehungsgeflecht bildet den Rahmen, innerhalb dessen SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern eine „Kultur der Menschenrechte“ erfahren und erleben können. Hier hakt das Projekt UNSERE MENSCHENRECHTSSCHULE ein.
 
Projektbeschreibung 
Die Lebenswelt Schule mit ihrem internen und externen Beziehungsgeflecht bildet den Rahmen, innerhalb dessen SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern eine „Kultur der Menschenrechte“ erfahren und erleben können. Hier hakt UNSERE MENSCHENRECHTSSCHULE ein: Im Projekt geht es um nichts Anderes und um nicht weniger, als gemeinsam mit allen AkteurInnen ein Umfeld zu schaffen, in dem die Menschenrechte und Kinderrechte grundlegendes Prinzip und Handlungsanleitung sind. 

Das Projekt unsere Menschenrechtsschule wurde vom ETC Graz entwickelt und versteht sich als

mehrjähriger Prozess, in dessen Verlauf 
•die SchülerInnen am Ende ihrer Volksschulzeit die wichtigsten Kinderrechte kennen und deren konkrete Umsetzung im täglichen Schulleben erfahren und geübt haben, 
•die Schulleiterin konkretes Wissen über Menschen- und Kinderrechte als Leitprinzipien von Schulorganisation erworben und an der Schule umgesetzt hat,
•die LehrerInnen die Grundlagen der Kinder- und Menschenrechte kennen und das methodische Rüstzeug für die Umsetzung im Unterricht erworben haben und 
•die Eltern in den Prozess eingebunden sind. 

Erreicht wird dies durch partizipative Workshops mit den SchülerInnen, Information und Fortbildung.

Für mehr Informationen kann man unter 
http://www.etc-graz.at/typo3/index.php?id=1244
oder 
http://menschenrechtsschule.at/ 
nachsehen.
Window nº 5
WARUM IST ER UHRTURM ORANGE?

Während der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ von 25.11. bis 10.12. erstrahlen weltweit Gebäude in Orange. Mit dieser UNO-Kampagne unter dem Motto „ORANGE THE WORLD IN 16 DAYS“ oder kurz „ORANGE THE WORLD“ soll ein starkes Zeichen gegen Gewalt an Frauen gesetzt werden. Am letzten Wochenende im November (24.11.-26.11.) leuchtete auch der Grazer Uhrturm in Orange. Die Stadt Graz unterstützt damit als erste Stadt in Österreich diese internationale UN-Kampagne und setzte damit ein deutliches Zeichen gegen Gewalt an Frauen.

ORANGE THE WORLD
1999 wurde der 25.11. als „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“ durch die Vereinten Nationen mit der GV Res 54/134 anerkannt. 2008 rief der ehemalige UN-Generalsekretär Ban-Ki- Moon die Kampagne „UNiTE to End Violence against Women“ ins Leben. Das Ziel ist Prävention und die endgültige Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Seit 2014 lädt der UN-Generalsekretär im Rahmen der UNiTE-Kampagne dazu ein, während der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ Gebäude im öffentlichen Raum in Orange zu bestrahlen. International wird diese Kampagne unter dem Motto „ORANGE THE WORLD IN 16 DAYS“ kurz „ORANGE THE WORLD“ von UN Women umgesetzt. Das fortwährende Problem der Gewalt gegen Frauen soll damit ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt werden.

ORANGE GRAZ
An diesem Wochenende beginnt auch in Graz der Aktionszeitraum der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ mit unterschiedlichen Veranstaltungen.

HeForShe Graz setzt sich im Sinne der internationalen HeForShe-Kampagne für die Gleichberechtigung der Geschlechter ein. Das Thema „Gewalt gegen Frauen“ ist ein Schwerpunkt der HeForShe-Kampagne. In enger Zusammenarbeit mit dem UN Women Nationalkomitee Österreich vertritt HeForShe Graz seit dem Herbst 2016 die Anliegen der Kampagne in der Steiermark, mit Schwerpunkt Graz. Die Vereinstätigkeit wird dabei rein spendenbasiert, strikt überparteilich und ehrenamtlich ausgeübt.

WOHIN KANN FRAU SICH IN GRAZ WENDEN?
Beratungsstelle TARA (Beratung, Therapie und Prävention bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen) www.taraweb.at
Frauenhaus Graz (Schutz und Sicherheit für Frauen und deren Kinder) www.frauenhaeuser.at
Gewaltschutzzentrum Steiermark (Hilfe für Opfer von Gewalt im sozialen Umfeld, psychosoziale und juristische Unterstützung) www.gewaltschutzzentrum-steiermark.at
Hazissa (Fachstelle für Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt, Beratung für Menschen mit Beeinträchtigungen in Bezug auf Sexualität und (sexualisierte) Gewalt www.hazissa.at
Caritas Arche 38 (Kontaktstelle, Notschlafstelle & Wohngemeinschaft) www.caritas-steiermark.at
Caritas Divan (Frauenspezifische Beratung für Migrantinnen mit spezialisiertem Angebot für Betroffene von "Gewalt im Namen der Ehre") www.caritas-steiermark.at
JAM – Mädchenzentrum
Mafalda (Verein zur Förderung und Unterstützung von Mädchen und jungen Frauen) www.mafalda.at
RosaLila PantherInnen (Schwul-lesbische Arbeitsgemeinschaft Steiermark) www.homo.at
SXA-Info (Information und Beratung für Sexarbeiterinnen) http://www.frauenservice.at/projekte/sxa
Gleichbehandlungsanwaltschaft www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at

Mehr Grazer Service- und Beratungseinrichtungen für Mädchen und Frauen: https://www.graz.at/cms/beitrag/10188292/7753526/Beratung_und_Service_fuer_Frauen.html
Veranstaltungen in Graz: www.graz.at/frauenkalender

Foto: HeforShe Graz
Quellen:
HeforShe (http://www.heforshe.org/en; http://www.heforshe-graz.at)
Stadt Graz, Referat für Frauen und Gleichstellung (https://www.graz.at/cms/beitrag/10022918/7751496/)
UN Women NKÖ (http://www.unwomen-nc.at/home/)

Window nº 12
DAS AFRO-ASIATISCHE INSTITUT GRAZ
 
Hat heute, zum Tag der Menschrechte, gleich zwei Veranstaltungen. Hier stehen die Länder Iran und Venezuela im Fokus.

Zunächst gibt es um 18 Uhr eine Videoprojektion, bei der Themen wie kulturelle Identität, Geschlechtergleichstellung oder auch Menschenrechte untersucht werden.

Ab 19 Uhr gibt es dann einen Vortrag mit anschließendem Gespräch über Venezuela weiter.
Genauere Informationen findet man unter:

http://www.aai-graz.at/?d=zwei-veranstaltungen-zum-tag-der-menschenrechte-2017

Der Hintergrund zum AAI:

Ein Haus, drei Kontinente
Afrika, Asien und Lateinamerika sind unsere Leidenschaft. Hier und dort. Im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit ebenso wie im migrationspolitischen Umfeld. "Unsere Leidenschaft" meint das Team des Afro-Asiatischen Instituts Graz – aber das immer im Kontext der vielen FreundInnen, SponsorInnen, SubventionsgeberInnen, PartnerInnen: hier und dort.
Das Afro-Asiatische Institut ist ein offenes Haus, das seit 1964 vieles bietet: Wohnraum für junge Menschen aus Afrika, Asien und Lateinamerika, die zum Studium in die Steiermark kommen, gesellschaftspolitische und kulturelle Impulse aus verschiedenen Ländern und Anlaufstelle für alle, die sich für die Welt interessieren. Das Kommunikations- und Begegnungszentrum fungiert als Schnittstelle zu österreichischen Studierenden, Institutionen und Organisationen sowie als Servicestelle und beherbergt ein Wohnheim für 50 Studierende aus aller Welt.

http://www.aai-graz.at/aai#.Wi-vBnmDOUk

Window nº 9
9. DEZEMBER: INTERNATIONALER TAG GEGEN KORRUPTION

"On International Anti-corruption Day, let us reaffirm our commitment to ending the deceit and dishonesty that threaten the 2030 Agenda and our efforts to achieve peace and prosperity for all on a healthy planet." — Ban Ki-moon, former UN Secretary-General

Das Thema des diesjährigen Anti-Korruptionstag der UN lautet: Vereint gegen Korruption für Entwicklung, Frieden und Sicherheit. Auf ihrer Homepage veröffentlicht die UN Denkanstöße und Ideen, wie Korruption aufgedeckt oder möglichst verhindert werden kann. Des weiteren stellt die Seite jene Probleme dar, die Korruption auf unterschiedlichen Ebenen verursacht, und erklärt den Zusammenhang mit den Entwicklungszielen 2030.

WAS IST KORRUPTION?
Die international anerkannte NGO Transparency International definiert Korruption so: „Korruption ist der bewusste Missbrauch von anvertrauter Macht zum persönlichen Nutzen oder Vorteil. Sie kann als bedeutend, belanglos oder politisch klassifiziert werden, abhängig von dem Geldbetrag, der verloren ging und dem Bereich, in dem sie vorgekommen ist.“

ÖSTERREICH IM GLOBALEN VERGLEICH:
Transparency International erhebt seit 1995 jährlich weltweit den sogenannten Korruptionswahrnehmungsindex. Insgesamt liegt Österreich im weltweiten Ranking auf Platz 17, einigermaßen abgeschlagen hinter Deutschland (Platz 10) oder der Schweiz (Platz 5). Im Vergleich zu den Vorjahren bedeutet das ein Ende für den leichten Aufwärtstrend, mit dem Österreich sich von seinem Absturz im Jahr 2012 (Platz 25) gerade erholt hatte.

WER KONTROLLIERT AUF DER LOKALEN EBENE:
In Graz agiert der „Stadtrechnungshof“ als Finanzkontrollorgan. Einer seiner Aufgabenbereiche ist die Prüfung der Subventionsvergabe. Die Prüfberichte sind öffentlich zugänglich. Die Öffentlichkeit ist ein Weg, gegen Korruption auf lokaler Ebene vorzugehen oder ihr mittels Transparenz vorzubeugen. Im aktuellen Bericht 11/2017 zu Gemeinde-Bedarfszuweisungen kritisiert der Rechnungshof Mängel in der Subventionsabwicklung und stellt in diesen Fällen fest, dass interne Kontrollmechanismen nicht angewendet wurden. Dem Rechnungshog geht es dabei wesentlich um Transparenz und Kontrolle, einen Korruptionsverdacht äußerte er nicht.


Graphik: UNO
Quellen:
https://www.graz.at/cms/beitrag/10014886/7751100/Stadtrechnungshof.html
https://www.graz.at/cms/dokumente/10029027_7751130/e2a27af2/Bedarfszuweisungen%20FAG%202008%20Endbericht_signiert.pdf
https://www.transparency.org/what-is-corruption
https://www.ti-austria.at/
http://www.un.org/en/events/anticorruptionday/
Window nº 21
Window nº 19
Window nº 3
KENNE DEINE RECHTE!

Die eigenen Menschenrechte und die der anderen zu kennen ist Grundvoraussetzung dafür, für diese Rechte auch einzutreten. Dieser Gedanke stand hinter der Gründung der jungen Onlineplattform des Grazer Menschenrechtsbeirats im Jahr 2010.

WER IST KENNE DEINE RECHTE?
Ein Redaktionsteam von JungjournalistInnen zwischen 14 und 24 Jahren nützt die spärliche Freizeit neben Schule, Zivildienst, Lehre oder Uni, um Beiträge zu menschenrechtlichen und gesellschaftspolitisch relevanten Themen zu verfassen, Interviews zu führen, Kurzvideos zu drehen oder Fragen zu beantworten. Die Website und die begleitende Facebook-Seite bieten grundlegende Informationen zu Menschenrechten, journalistische Beiträge, Videos, Fragen, Antworten, Wettbewerbe, Aktionen und vieles mehr. Zu den wöchentlichen Beiträgen kommen anlassbezogen Sonderausgaben wie zuletzt zur KinderrechteWoche oder dem European Youth Award.
Von der ursprünglichen Initiative bis zum laufenden Betrieb ist Kenne deine Rechte ein Projekt von jungen Menschen für junge Menschen, das Projektteam im ETC Graz (Europäisches Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie) sorgt hinter den Kulissen für Organisatorisches und Abläufe.

HEUTE GEWINNEN!
Kenne deine Rechte macht auch immer wieder mit Aktionen auf Menschenrechte aufmerksam. Zum Internationalen Tag gegen Rassismus wurde eine Tasche produziert, die es nicht zu kaufen, sondern nur zu gewinnen gibt. Von der heurigen Edition hat Kenne deine Rechte noch einige wenige Exemplare, die jeweils an den Adventsonntagen verlost werden.

WIE GEWINNEN?
Einfach auf Facebook gehen, durch die Seite von Kenne deine Rechte schmökern, einen Lieblingsbeitrag auswählen, liken und auf dem eigenen Profil teilen. Bitte öffentlich teilen und den Hashtag #kennedeinerechteimadvent hinzufügen, damit der Beitrag für die Verlosung gefunden werden kann!
Verlost wird jeweils am folgenden Samstag, die Namen der GewinnerInnen werden auf den Facebookseiten von Kenne deine Rechte und ETC Graz veröffentlicht. Die Taschen kommen dann per Post oder können im ETC-Büro (Elisabethstraße 50b) abgeholt werden.


Foto: Schmiedl/Kenne deine Rechte
Quelle:
Kenne deine Rechte (hppt://kennedeinerechte.at; https://www.facebook.com/pg/kennedeinerechte)Window nº 17
Window nº 14
DIE MENSCHENRECHTSERKLÄRUNG DER STADT GRAZ:

Am 8. Februar 2001 beschloss der Grazer Gemeinderat einstimmig folgende Menschenrechtserklärung:

„Die Stadt Graz, insbesondere die Mitglieder ihres Gemeinderates und der Stadtregierung, werden sich in ihrem Handeln von den internationalen Menschenrechten leiten lassen. Dadurch sollen ihre Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere die Jugend, über geltende Menschenrechte und ihre damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert werden.
Es ist ein Ziel, vor allem auch für VerantwortungsträgerInnen in Körperschaften, Organisationen und Vereinen, die für die Menschenrechte relevanten Normen im Alltagsleben der Stadt zu beachten und wirksam werden zu lassen. Defizite sind im Bereich der Menschenrechte auf allen Ebenen der Gesellschaft aufzufinden, um darauf entsprechend zu reagieren.
Auf diese Weise soll erreicht werden, dass Menschenrechte bei den Leitlinien und Entscheidungen für die zukünftige Entwicklung der Stadt Graz eine wichtige Rolle spielen.
Mit dieser Erklärung und den damit verbundenen Absichten und Handlungsanleitungen bringt die Stadt Graz als Kulturhauptstadt Europas 2003 zugleich ihr Verständnis von Kultur und Menschenwürde zum Ausdruck."

https://www.graz.at/cms/beitrag/10284058/7771447/Menschenrechtserklaerung.htmlWindow nº 1
"AIDS ist eine Erkrankung, die unsere Gesellschaft mit ihren Werten und ihrer Politik grundlegend auf die Probe stellt." (Rita Süßmuth, ehem. Präsidentin des deutschen Bundestags)

AIDS UND MENSCHENRECHTE
* Das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen: Menschenrechtsverstöße sind der Zwang zur Vorlage eines Gesundheitsattests als Voraussetzung für die Erlaubnis zur Eheschließung oder Zwangsabtreibungen oder Zwangssterilisationen von HIV-infizierten Frauen.
* Viele Rechte, wie etwa Freiheit von Menschenhandel, Prostitution, sexueller Ausbeutung und Misshandlung, sind relevant für die HIV/AIDS-Prävention, Versorgung und Unterstützung von Kindern, da sexuelle Gewalt gegen Kinder unter anderem auch ihre Anfälligkeit für HIV/AIDS erhöht.
* Recht auf eine Privatsphäre: Verpflichtung, vor einem HIV-Test die informierte Zustimmung  einzuholen, Datenschutz, also die Vertraulichkeit aller mit dem HIV-Status einer Person verbundenen Informationen.
* Recht auf Bildung: Recht auf Aufklärung über HIV, insbesondere hinsichtlich Verhütung und Betreuung, Verhinderung von Diskriminierung, z. B. im Zugang zu Bildung. 
* Freiheit von Diskriminierung in der Arbeit: Menschenrechtsverletzungen sind z.B. obligatorische HIV-Tests oder die Kündigung aufgrund eines positiven HIV-Tests.

WOHIN KANN MAN SICH IN GRAZ WENDEN?
AIDS-Hilfe Steiermark
Hans-Sachs-Gasse 3, 8010 Graz

Foto: UN
Quelle: Zweite internationale Konsultation über HIV/AIDS und Menschenrechte. E/CN.4/1997/37, Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, 20/01/97 (https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G97/102/19/PDF/G9710219.pdf?OpenElement; Zusammenfassung auf Deutsch nach Kompass, http://kompass.humanrights.ch)/cms/front_content.php?idcat=1950)
ETC Graz
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Advientos Windows

Window nº 1
1-12-2017
1
"AIDS ist eine Erkrankung, die unsere Gesellschaft mit ihren Werten und ihrer Politik grundlegend auf die Probe stellt." (Rita Süßmuth, ehem. Präsidentin des deutschen Bundestags)

AIDS UND MENSCHENRECHTE
* Das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen: Menschenrechtsverstöße sind der Zwang zur Vorlage eines Gesundheitsattests als Voraussetzung für die Erlaubnis zur Eheschließung oder Zwangsabtreibungen oder Zwangssterilisationen von HIV-infizierten Frauen.
* Viele Rechte, wie etwa Freiheit von Menschenhandel, Prostitution, sexueller Ausbeutung und Misshandlung, sind relevant für die HIV/AIDS-Prävention, Versorgung und Unterstützung von Kindern, da sexuelle Gewalt gegen Kinder unter anderem auch ihre Anfälligkeit für HIV/AIDS erhöht.
* Recht auf eine Privatsphäre: Verpflichtung, vor einem HIV-Test die informierte Zustimmung einzuholen, Datenschutz, also die Vertraulichkeit aller mit dem HIV-Status einer Person verbundenen Informationen.
* Recht auf Bildung: Recht auf Aufklärung über HIV, insbesondere hinsichtlich Verhütung und Betreuung, Verhinderung von Diskriminierung, z. B. im Zugang zu Bildung.
* Freiheit von Diskriminierung in der Arbeit: Menschenrechtsverletzungen sind z.B. obligatorische HIV-Tests oder die Kündigung aufgrund eines positiven HIV-Tests.

WOHIN KANN MAN SICH IN GRAZ WENDEN?
AIDS-Hilfe Steiermark
Hans-Sachs-Gasse 3, 8010 Graz

Foto: UN
Quelle: Zweite internationale Konsultation über HIV/AIDS und Menschenrechte. E/CN.4/1997/37, Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, 20/01/97 (https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G97/102/19/PDF/G9710219.pdf?OpenElement; Zusammenfassung auf Deutsch nach Kompass, http://kompass.humanrights.ch)/cms/front_content.php?idcat=1950)
Window nº 2
2-12-2017
2
WIEVIELE SKLAVEN ARBEITEN FÜR DICH?

Quatsch, Sklaverei war bei den alten Römern und Griechen und, ja, auch bei den Amerikanern, Südstaaten, Baumwolle, Bürgerkrieg und so... aber seitdem doch nicht! Ist doch längst abgeschafft!

LEIDER NICHT.
* Laut der Internationalen Arbeitsorganisation IAO arbeiten heute weltweit schätzungsweise 40,3 Millionen Menschen als moderne Sklavinnen und Sklaven, darunter 24,9 Millionen als ZwangsarbeiterInnen und 15,4 Millionen in Zwangsehen.
* Eines von vier Opfern der modernen Sklaverei ist ein Kind.
* 16 der 24,9 Millionen ZwangsarbeiterInnen werden im privaten Sektor ausgebeutet, etwa als Hausangestellte, in der Bau- oder in der Landwirtschaft. 16 Millionen Menschen werden zu Sexarbeit gezwungen, gegen 4 Millionen wure Zwangsarbeit als staatliche Maßnahme verhängt.
* Frauen und Mädchen sind überproportional von Zwangsarbeit betroffen. Sie stellen 99% der Opfer in der Sexindustrie und 58% in anderen Sektoren.
* Den Profit aus moderner Sklaverei schätzt die IAO auf 150 Millionen Dollar pro Jahr.

Aber uns in Europa betrifft das doch nicht!

LEIDER DOCH.
* Das alles gibt es - nicht nur irgendwo auf der Welt, sondern hier, mitten unter uns, in Österreich, in der EU. So werden beispielsweise Frauen und Männer aus Rumänien in Ungarn bei der Kartoffelernte ausgebeutet, Frauen aus Ländern südlich der Sahara in Frankreich als Au-pairs, portugiesische Männer in den Niederlanden im Straßenbau, nordkoreanische Männer als geringqualifizierte Arbeitskräfte auf polnischen Werften und Obstpflücker aus Bangladesch und Pakistan im Süden Griechenlands.

UND WIEVIEL SKLAVINNEN UND SKLAVEN ARBEITEN NUN FÜR DICH?
Einfach mal testen: http://slaveryfootprint.org


Foto: FreeImages/Mohammed Shaker
Quellen:
Internationale Arbeitsorganisation http://www.ilo.org/berlin/presseinformationen/WCMS_324817/lang--de/index.htm; International Labour Organization http://www.ilo.org/global/topics/forced-labour/lang--en/index.htm
Agentur für Grundrechte der Europäischen Union (FRA): Severe labour exploitation: workers moving within or into the European Union. States’ obligations and victims’ rights (2015): ; Schwere Formen der Arbeitsausbeutung: Arbeitskräfte aus der EU oder Drittstaaten (2016)

Window nº 3
3-12-2017
3
KENNE DEINE RECHTE!

Die eigenen Menschenrechte und die der anderen zu kennen ist Grundvoraussetzung dafür, für diese Rechte auch einzutreten. Dieser Gedanke stand hinter der Gründung der jungen Onlineplattform des Grazer Menschenrechtsbeirats im Jahr 2010.

WER IST KENNE DEINE RECHTE?
Ein Redaktionsteam von JungjournalistInnen zwischen 14 und 24 Jahren nützt die spärliche Freizeit neben Schule, Zivildienst, Lehre oder Uni, um Beiträge zu menschenrechtlichen und gesellschaftspolitisch relevanten Themen zu verfassen, Interviews zu führen, Kurzvideos zu drehen oder Fragen zu beantworten. Die Website und die begleitende Facebook-Seite bieten grundlegende Informationen zu Menschenrechten, journalistische Beiträge, Videos, Fragen, Antworten, Wettbewerbe, Aktionen und vieles mehr. Zu den wöchentlichen Beiträgen kommen anlassbezogen Sonderausgaben wie zuletzt zur KinderrechteWoche oder dem European Youth Award.
Von der ursprünglichen Initiative bis zum laufenden Betrieb ist Kenne deine Rechte ein Projekt von jungen Menschen für junge Menschen, das Projektteam im ETC Graz (Europäisches Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie) sorgt hinter den Kulissen für Organisatorisches und Abläufe.

HEUTE GEWINNEN!
Kenne deine Rechte macht auch immer wieder mit Aktionen auf Menschenrechte aufmerksam. Zum Internationalen Tag gegen Rassismus wurde eine Tasche produziert, die es nicht zu kaufen, sondern nur zu gewinnen gibt. Von der heurigen Edition hat Kenne deine Rechte noch einige wenige Exemplare, die jeweils an den Adventsonntagen verlost werden.

WIE GEWINNEN?
Einfach auf Facebook gehen, durch die Seite von Kenne deine Rechte schmökern, einen Lieblingsbeitrag auswählen, liken und auf dem eigenen Profil teilen. Bitte öffentlich teilen und den Hashtag #kennedeinerechteimadvent hinzufügen, damit der Beitrag für die Verlosung gefunden werden kann!
Verlost wird jeweils am folgenden Samstag, die Namen der GewinnerInnen werden auf den Facebookseiten von Kenne deine Rechte und ETC Graz veröffentlicht. Die Taschen kommen dann per Post oder können im ETC-Büro (Elisabethstraße 50b) abgeholt werden.


Foto: Schmiedl/Kenne deine Rechte
Quelle:
Kenne deine Rechte (hppt://kennedeinerechte.at; https://www.facebook.com/pg/kennedeinerechte)
Window nº 4
4-12-2017
4
LEBEN MIT BEHINDERUNG
Menschen mit Behinderungen sind im Alltag mit zahlreichen Benachteiligungen konfrontiert. Dadurch wird ihre gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und vor allem an der Teilhabe am Arbeitsleben erschwert.

In Österreich leben rund 1,6 Millionen Menschen zwischen 16 und 64 Jahren mit Behinderungen. 630.000 von ihnen haben eine starke Beeinträchtigung. Rund 0,4 bis 0,6 % der Bevölkerung haben eine Lernbehinderung. Da es keine genaue Definition von Behinderung gibt, sind genaue Angaben nicht möglich. JedeR zehnte EuropäerIn leidet an einer mehr oder weniger schweren Behinderung, und langsam setzt sich das Bewusstsein durch, dass sich die Gesellschaft den Menschen mit Behinderungen anpassen muss und nicht umgekehrt. Wie andere Menschen auch, haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf ein erfülltes Leben und eigenständige Entscheidungen. Die weitestmögliche Integration behinderter Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Politik für Menschen mit Behinderungen beschränkt sich allerdings oft auf finanzielle oder materielle Unterstützung, während der Schwerpunkt eigentlich auf der vollständigen Integration in die Gesellschaft liegen sollte.

WEGE ZUR INKLUSION
Als Wege zur Inklusion werden unter anderem die Beendigung der schulischen Segregation in Sonderschulen (die derzeit in den Koalitionsverhandlungen anscheinend eher wieder zurückgenommen wird) oder die persönliche Assistenz gesehen. Die Bereitstellung eines inklusiven Bildungssystems – vom Kindergarten an bis hin zu den Universitäten – ist der Grundpfeiler für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Derzeit sind Menschen mit Behinderungen überproportional von Arbeitslosigkeit und in Folge von Armut betroffen.
Die persönliche Assistenz ist in Österreich zum Teil Bundes-, zum Teil Ländersache. Sie ist grundsätzlich für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen verfügbar, nur im Bundesland Oberösterreich auch für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen.

PERSÖNLICHE ASSISTENZ IN ÖSTERREICH
* Der Bund ist zuständig für persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (im Jahr 2011 wurden 366 Personen vom BMASK gefördert, vgl. Nationaler Aktionsplan, 6.3.1), sowie für Assistenz in Bundesschulen und beim Studium. Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) ist ein Förderangebot des Bundes, auf das es keinen Rechtsanspruch gibt.
* Assistenz in Bundesschulen hängt von der Bewilligung des Bildungsministeriums ab, beim Studium ist das Sozialministerium zuständig. In einigen Bundesländern wie in Tirol und der Steiermark gibt es Schulassistenz.
* Für die persönliche Assistenz in anderen Lebensbereichen sind die Länder verantwortlich. Somit liegt die Finanzierung von Persönlicher Assistenz weitgehend in der Hand der Bundesländer.
Die von den Ländern geschaffenen Regelungen sind jedoch äußerst unterschiedlich.

WOHIN KANN MAN SICH IN GRAZ WENDEN?
Beauftragter der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung (https://www.graz.at/cms/beitrag/10158949/7761923/Beauftragter_fuer_Menschen_mit_Behinderung.html)
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung (http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74838047/LL/)
Lebenshilfen Soziale Dienste (https://lebenshilfen-sd.at/)

Foto: Kenne deine Rechte
Quellen:
Lebenshilfe (https://lebenshilfe.at/wp-content/uploads/Pers%C3%B6nliche-Assistenz-in-%C3%96sterreich.pdf)
Österreichischer Behindertenrat(http://www.behindertenrat.at)
Window nº 5
5-12-2017
5
WARUM IST ER UHRTURM ORANGE?

Während der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ von 25.11. bis 10.12. erstrahlen weltweit Gebäude in Orange. Mit dieser UNO-Kampagne unter dem Motto „ORANGE THE WORLD IN 16 DAYS“ oder kurz „ORANGE THE WORLD“ soll ein starkes Zeichen gegen Gewalt an Frauen gesetzt werden. Am letzten Wochenende im November (24.11.-26.11.) leuchtete auch der Grazer Uhrturm in Orange. Die Stadt Graz unterstützt damit als erste Stadt in Österreich diese internationale UN-Kampagne und setzte damit ein deutliches Zeichen gegen Gewalt an Frauen.

ORANGE THE WORLD
1999 wurde der 25.11. als „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“ durch die Vereinten Nationen mit der GV Res 54/134 anerkannt. 2008 rief der ehemalige UN-Generalsekretär Ban-Ki- Moon die Kampagne „UNiTE to End Violence against Women“ ins Leben. Das Ziel ist Prävention und die endgültige Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Seit 2014 lädt der UN-Generalsekretär im Rahmen der UNiTE-Kampagne dazu ein, während der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ Gebäude im öffentlichen Raum in Orange zu bestrahlen. International wird diese Kampagne unter dem Motto „ORANGE THE WORLD IN 16 DAYS“ kurz „ORANGE THE WORLD“ von UN Women umgesetzt. Das fortwährende Problem der Gewalt gegen Frauen soll damit ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt werden.

ORANGE GRAZ
An diesem Wochenende beginnt auch in Graz der Aktionszeitraum der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ mit unterschiedlichen Veranstaltungen.

HeForShe Graz setzt sich im Sinne der internationalen HeForShe-Kampagne für die Gleichberechtigung der Geschlechter ein. Das Thema „Gewalt gegen Frauen“ ist ein Schwerpunkt der HeForShe-Kampagne. In enger Zusammenarbeit mit dem UN Women Nationalkomitee Österreich vertritt HeForShe Graz seit dem Herbst 2016 die Anliegen der Kampagne in der Steiermark, mit Schwerpunkt Graz. Die Vereinstätigkeit wird dabei rein spendenbasiert, strikt überparteilich und ehrenamtlich ausgeübt.

WOHIN KANN FRAU SICH IN GRAZ WENDEN?
Beratungsstelle TARA (Beratung, Therapie und Prävention bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen) www.taraweb.at
Frauenhaus Graz (Schutz und Sicherheit für Frauen und deren Kinder) www.frauenhaeuser.at
Gewaltschutzzentrum Steiermark (Hilfe für Opfer von Gewalt im sozialen Umfeld, psychosoziale und juristische Unterstützung) www.gewaltschutzzentrum-steiermark.at
Hazissa (Fachstelle für Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt, Beratung für Menschen mit Beeinträchtigungen in Bezug auf Sexualität und (sexualisierte) Gewalt www.hazissa.at
Caritas Arche 38 (Kontaktstelle, Notschlafstelle & Wohngemeinschaft) www.caritas-steiermark.at
Caritas Divan (Frauenspezifische Beratung für Migrantinnen mit spezialisiertem Angebot für Betroffene von "Gewalt im Namen der Ehre") www.caritas-steiermark.at
JAM – Mädchenzentrum
Mafalda (Verein zur Förderung und Unterstützung von Mädchen und jungen Frauen) www.mafalda.at
RosaLila PantherInnen (Schwul-lesbische Arbeitsgemeinschaft Steiermark) www.homo.at
SXA-Info (Information und Beratung für Sexarbeiterinnen) http://www.frauenservice.at/projekte/sxa
Gleichbehandlungsanwaltschaft www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at

Mehr Grazer Service- und Beratungseinrichtungen für Mädchen und Frauen: https://www.graz.at/cms/beitrag/10188292/7753526/Beratung_und_Service_fuer_Frauen.html
Veranstaltungen in Graz: www.graz.at/frauenkalender

Foto: HeforShe Graz
Quellen:
HeforShe (http://www.heforshe.org/en; http://www.heforshe-graz.at)
Stadt Graz, Referat für Frauen und Gleichstellung (https://www.graz.at/cms/beitrag/10022918/7751496/)
UN Women NKÖ (http://www.unwomen-nc.at/home/)

Window nº 6
6-12-2017
6
ZUSAMMEN:KOMMEN FÜR DIE MENSCHENRECHTE

In einer Gegenwart, die aus den Fugen gerät, in der Menschen sich ausgrenzend auf nationale Identität beziehen, gibt es den Wunsch nach einem lebendigen Miteinander. Am Tag der Menschenrechte, dem 10.12.2017, versammeln sich zum Sonnenaufgang bis zu 1248 Menschen am Platz der Menschenrechte im Grazer Stadtpark. In einem Abstand von jeweils 1,8 Metern zueinander füllt sich somit die gesamte Fläche vom Brunnen über die Wiese durch das Forum Stadtpark mit Menschen. Die Körper, einer neben dem anderen, ergeben ein Monument, eine temporäre Skulptur, ein Netzwerk. Die Anwesenheit zeigt Entschlossenheit: stehen, standhaft für Menschlichkeit. Im gemeinsamen Moment bildet sich eine Vielheit. Ein Statement. Ein Feld der Empathie.

DAZU LADEN WIR HERZLICH EIN!

Nach Sonnenaufgang gibt es Frühstück für alle.


WAS STEHT DAHINTER?
Als beliebten und vielfältig genutzten öffentlichen Raum werden an den Grazer Stadtpark unterschiedliche Ansprüche herangetragen. Seit jeher ist das, was hier möglich, erlaubt oder verboten ist – und das, was trotzdem passiert – ein heiß umkämpftes Politikum. Nicht zufällig liegt der Platz der Menschenrechte in der Mitte dieses Parks. Seit 1973 erstreckt er sich rund um den Stadtparkbrunnen bis hin zum Pavillon.
In diesem Umraum finden seit einigen Monaten als Vorbereitung zur Aktion feldstellen* die „Schwellengespräche“ statt, in denen Fragen der Öffentlichkeit im öffentlichen Raum diskutiert werden. Teilgenommen haben Künstler*innen, Menschen, die im Stadtpark wohnen, der Finanz- und Kulturstadtrat, ein Sozialarbeiter, eine Richterin, Wissenschaftler*innen, ein Polizeibeamter und zahlreiche Passant*innen. Immer wieder geht es dabei um Fragen des friedlichen Zusammenlebens: Wie können Menschen ihren Bedürfnissen nachgehen, ohne dass andere benachteiligt werden? Wie geht man mit ungleichen Machtverhältnissen um? Wie mit existenzieller Not? Was bedeuten die Menschenrechte in einer zusehends verunsicherten Gesellschaft?

DAS PROJEKT
In einer individualisierten und durch beständigen Wettbewerb gekennzeichneten Welt ist es notwendig, neue Bezugspunkte, Schnittmengen und Vielheiten zu erdenken und aufzubauen. Diese Frage nach dem „Wir“, einer gemeinsamen, lebendigen Öffentlichkeit ist wichtiger denn je, erheben doch jene gesellschaftlichen Kräfte Anspruch auf seine Definition, die dieses Wir als exklusiv und wenig veränderlich verstehen. Dabei ist die Frage der Gemeinsamkeit in einer durch soziale Fragmentierung, größer werdende Vermögensunterschiede und Migration geprägten Wirklichkeit nicht einfach zu beantworten.
Das Projekt „feldstellen* PRÄSENZ DER VIELEN“ ist der Versuch, eine solche Vielheit für einen Moment sichtbar zu machen: eine Versammlung unter dem Credo der Menschlichkeit. Der künstlerisch-gestalterische Eingriff liegt in der Form der Aufstellung. Angezeichnet am Boden durch eine Vielzahl an unterschiedlichen Leuchtkörpern entsteht in der Dunkelheit ein Feld aus Licht. Durch die Anordnung in Form eines Dreiecks-Rasters im Abstand von 1,8 Metern hat jeder Mensch im Feld genug Platz für sich selbst. Zugleich befinden sich jeweils sechs Menschen in Reichweite, um – wenn gewünscht – eine Verbindung herzustellen. Zusammen ergibt dies eine Art „soziale Plastik“ im wörtlichen Sinn, der die Form der Wabe zu Grunde liegt. Die frühe Uhrzeit und die zu erwartende Kälte machen das Statement des gemeinsamen Stehens zu einer entschlossenen Geste: sich einmal überwinden, im Namen der Menschenrechte.
Die Performance läuft sehr minimalistisch ab. Nach einer Begrüßung durch eingeweihte „Pat*innen“ finden alle ihren Platz. Danach geht es um nicht mehr und nicht weniger als das gemeinsame Erleben eines zwar alltäglichen aber auch sehr hoffnungsvollen Moments: des Sonnenaufgangs. Verteilt gibt es Klangquellen, die zum genauen Zeitpunkt des Aufgangs um 7:33 ein Klangfeld erzeugen und die Sonne somit auch bei Nebel wahrnehmbar machen. Danach wird es still.

Im Anschluss an diese Mischung aus künstlerischem Happening, politischer Manifestation und öffentlichem Ritual laden wir zum Frühstück und die Versammlung löst sich in Geselligkeit auf.


Teilnehmende Künstler*innen:
Nayari Castillo, Franziska Hederer, Robin Klengel, Margarethe Maierhofer-Lischka, Heidrun Primas, Helene Thümmel, Clara Wildberger und Nikolaos Zachariadis.

Bild: Forum Stadtpark
Quellen:
http://www.forumstadtpark.at/
https://de-de.facebook.com/ForumStadtpark/
https://de-de.facebook.com/events/881773668664634/
Window nº 7
7-12-2017
7
DER 10. MENSCHENRECHTSBERICHT DER STADT GRAZ

Der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz legt mit dem Menschenrechtsbericht 2016/17 den nunmehr zehnten Bericht zur Menschenrechtslage in Graz vor. Mit der Zusammenstellung des Berichtes wurde eine Arbeitsgruppe von sechs Beiratsmitgliedern in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des Beirates, dem Europäischen Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie, ETC Graz, betraut. Der Menschenrechtsbericht zum Jahr 2016/17 ist ein Umsetzungsbericht zu den Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates aus dem Vorjahresbericht. Wiedergegeben sind dabei die entsprechenden Stellungnahmen der zuständigen Magistratsabteilungen bzw. einschlägiger städtischer Einrichtungen. Anhand der Umsetzung wird der Fortschritt im Menschenrechtsstadtprozess überprüft. Eine umfassende Bestandsaufnahme wird wieder im Rahmen des nächsten Menschenrechtsberichtes (Berichtszeitraum 2017, Publikation 2018) erfolgen. Der Bericht erscheint wie schon im Vorjahr auch in Kurzform und einfach verständlicher Sprache gemäß den Vorgaben des Beirates für Menschen mit Behinderungen.

WOMIT BEFASST SICH DER MENSCHENRECHTSBERICHT?
Zu insgesamt fünf Themenbereichen aus dem Vorjahresbericht befasst sich der Bericht mit der Umsetzung der Empfehlungen des Menschenrechtsbeirats an die Stadt Graz:

* Erarbeitung eines neuen ECCAR-Zehn-Punkte-Programme gegen Rassismus und Diskriminierungen für die Stadt Graz
* Integration von Flüchtlingen
* Prävention von Gewalt gegen Frauen
* Jugendarbeit
* Extremismusprävention und -bekämpfung

WO FINDE ICH DIE MENSCHENRECHTSBERICHTE?
http://www.etc-graz.at/typo3/index.php?id=1111
ODER
https://www.graz.at/cms/beitrag/10152653/7771447/Menschenrechtsberichte.html



Graphik: Andreas Jantscher
Window nº 8
8-12-2017
8
MENSCHENRECHTSERKLÄRUNG DER STADT GRAZ
Gemeinderatsbeschluss vom 8. Februar 2001
„Die Stadt Graz, insbesondere die Mitglieder ihres Gemeinderates und der Stadtregierung, werden sich in ihrem Handeln von den internationalen Menschenrechten leiten lassen. Dadurch sollen ihre Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere die Jugend, über geltende Menschenrechte und ihre damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert werden. Es ist ein Ziel, vor allem auch für VerantwortungsträgerInnen in Körperschaften, Organisationen und Vereinen, die für die Menschenrechte relevanten Normen im Alltagsleben der Stadt zu beachten und wirksam werden zu lassen. Defizite sind im Bereich der Menschenrechte auf allen Ebenen der Gesellschaft aufzufinden, um darauf entsprechend zu reagieren. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass Menschenrechte bei den Leitlinien und Entscheidungen für die zukünftige Entwicklung der Stadt Graz eine wichtige Rolle spielen. Mit dieser Erklärung und den damit verbundenen Absichten und Handlungsanleitungen bringt die Stadt Graz als Kulturhauptstadt Europas 2003 zugleich ihr Verständnis von Kultur und Menschenwürde zum Ausdruck.“

WAS PASSIERTE WANN?
2001: Einstimmiger Beschluss des Gemeinderates für die Erklärung zur Menschenrechtsstadt
2005: Einrichtung des Integrationsreferats
2006: Beitritt zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCaR)
Konstituierung des Interreligiösen Beirates
2007: Konstituierung des Menschenrechtsbeirates
Installation des Menschenrechtswegs im Leechwald
Beitritt zu „Cities for Children"
Erste menschenrechtliche Wahlkampfbeobachtung der Grazer Gemeinderatswahl durch den Menschenrechtsbeirat
2008: Erster Menschenrechtsbericht der Stadt Graz
Erste Verleihung des Menschenrechtspreises der Stadt Graz
ORF Landesstudio Steiermark: „Facing Nations" mit 123 Ölportraits von in Graz lebenden MigrantInnen
2009: Resolution gegen Gewalt an Frauen
2010: Erster Armutsbericht der Stadt Graz
2012: Beitritt zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle des Landes Steiermark
2013: COM UNITY SPIRIT: Grazer Erklärung zum Interreligiösen Dialog

WER IST DIE MENSCHENRECHTSSTADT?
Die Menschenrechtsstadt sind zuallererst einmal alle Grazer*innen. Außerdem gibt es etliche Einrichtungen, die an der Umsetzung der Menschenrechte in der Stadt arbeiten.

MENSCHENRECHTSBEIRAT
Der Menschenrechtsbeirat besteht aus 30 vom Bürgermeister nominierten Personen aus Politik, Verwaltung, Justiz, Polizei, Medien und Zivilgesellschaft. Er berät den Gemeinderat und den Bürgermeister und begleitet kritisch die Entwicklungen in der Menschenrechtsstadt.

MIGRANTiNNENBEIRAT
Der MigrantInnenbeirat wird gleichzeitig mit dem Gemeinderat gewählt. Er berät Verwaltung und Politik und schlägt den politisch Verantwortlichen Lösungen für Probleme wie politische und soziale Benachteiligungen, Wohnsituation oder Bildungsfragen vor.

INTERRELIGIÖSER BEIRAT
Der Interreligiöse Beirat der Stadt Graz besteht aus VertreterInnen aller staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften und berät den Bürgermeister.

INTEGRATIONSREFERAT DER STADT GRAZ
Das Integrationsreferat arbeitet an Maßnahmen zur politischen, rechtlichen und sozialen Gleichstellung von In- und AusländerInnen. Es soll Strategien und Projekte entwickeln, um das Verständnis für kulturellen Pluralismus in der Grazer Öffentlichkeit zu fördern.

GRAZER BÜRO FÜR FRIEDEN UND ENTWICKLUNG
Das Friedensbüro ist ein Kompetenzzentrum für gewaltfreies Zusammenleben in der Stadt. Seine Schwerpunkte sind Konflikt- und Gewaltbearbeitung, Gewaltprävention an und mit Schulen, Nachbarschaftsservice und Stadtteilarbeit zu Konfliktprävention und –bearbeitung.

EUROPÄISCHES TRAININGS UND FORSCHUNGSZENTRUM FÜR MENSCHENRECHTE UND DEMOKRATIE - ETC Graz
Das ETC Graz befasst sich mit Bildung, Forschung und Beratung zu Menschenrechten und Demokratie. Als Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirats begleitet und koordiniert es den Menschenrechtsstadtprozess und die ECCaR-Verpflichtungen der Stadt Graz.

EUROPÄISCHE STÄDTEKOALITION GEGEN RASSISMUS
Die Städtekoalition ist eine Initiative der UNESCO für den wirkungsvollen Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit. Seit 2006 beschließt Graz jeweils für drei Jahre einen Zehn-Punkte-Aktionsplan. Geschäftsstelle ist das Integrationsreferat.

Graphik: Andreas Jantscher
Quellen:
https://www.graz.at/cms/beitrag/10284065/7771447/Geschichte_der_Menschenrechtsstadt_Graz.html
http://www.etc-graz.at/typo3/fileadmin/user_upload/ETC-Hauptseite/publikationen/Broschueren/Menschenrechtsstadt-Folder-Web.pdf
Window nº 9
9-12-2017
9
9. DEZEMBER: INTERNATIONALER TAG GEGEN KORRUPTION

"On International Anti-corruption Day, let us reaffirm our commitment to ending the deceit and dishonesty that threaten the 2030 Agenda and our efforts to achieve peace and prosperity for all on a healthy planet." — Ban Ki-moon, former UN Secretary-General

Das Thema des diesjährigen Anti-Korruptionstag der UN lautet: Vereint gegen Korruption für Entwicklung, Frieden und Sicherheit. Auf ihrer Homepage veröffentlicht die UN Denkanstöße und Ideen, wie Korruption aufgedeckt oder möglichst verhindert werden kann. Des weiteren stellt die Seite jene Probleme dar, die Korruption auf unterschiedlichen Ebenen verursacht, und erklärt den Zusammenhang mit den Entwicklungszielen 2030.

WAS IST KORRUPTION?
Die international anerkannte NGO Transparency International definiert Korruption so: „Korruption ist der bewusste Missbrauch von anvertrauter Macht zum persönlichen Nutzen oder Vorteil. Sie kann als bedeutend, belanglos oder politisch klassifiziert werden, abhängig von dem Geldbetrag, der verloren ging und dem Bereich, in dem sie vorgekommen ist.“

ÖSTERREICH IM GLOBALEN VERGLEICH:
Transparency International erhebt seit 1995 jährlich weltweit den sogenannten Korruptionswahrnehmungsindex. Insgesamt liegt Österreich im weltweiten Ranking auf Platz 17, einigermaßen abgeschlagen hinter Deutschland (Platz 10) oder der Schweiz (Platz 5). Im Vergleich zu den Vorjahren bedeutet das ein Ende für den leichten Aufwärtstrend, mit dem Österreich sich von seinem Absturz im Jahr 2012 (Platz 25) gerade erholt hatte.

WER KONTROLLIERT AUF DER LOKALEN EBENE:
In Graz agiert der „Stadtrechnungshof“ als Finanzkontrollorgan. Einer seiner Aufgabenbereiche ist die Prüfung der Subventionsvergabe. Die Prüfberichte sind öffentlich zugänglich. Die Öffentlichkeit ist ein Weg, gegen Korruption auf lokaler Ebene vorzugehen oder ihr mittels Transparenz vorzubeugen. Im aktuellen Bericht 11/2017 zu Gemeinde-Bedarfszuweisungen kritisiert der Rechnungshof Mängel in der Subventionsabwicklung und stellt in diesen Fällen fest, dass interne Kontrollmechanismen nicht angewendet wurden. Dem Rechnungshog geht es dabei wesentlich um Transparenz und Kontrolle, einen Korruptionsverdacht äußerte er nicht.


Graphik: UNO
Quellen:
https://www.graz.at/cms/beitrag/10014886/7751100/Stadtrechnungshof.html
https://www.graz.at/cms/dokumente/10029027_7751130/e2a27af2/Bedarfszuweisungen%20FAG%202008%20Endbericht_signiert.pdf
https://www.transparency.org/what-is-corruption
https://www.ti-austria.at/
http://www.un.org/en/events/anticorruptionday/
Window nº 10
10-12-2017
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HEUTE GEWINNEN!
Kenne deine Rechte macht immer wieder mit Aktionen auf Menschenrechte aufmerksam. Zum Internationalen Tag gegen Rassismus wurde eine Tasche produziert, die es nicht zu kaufen, sondern nur zu gewinnen gibt. Von der heurigen Edition hat Kenne deine Rechte noch einige wenige Exemplare, die jeweils an den Adventsonntagen verlost werden.

WIE GEWINNEN?
Einfach auf Facebook gehen, durch die Seite von Kenne deine Rechte schmökern, einen Lieblingsbeitrag auswählen, liken und auf dem eigenen Profil teilen. Bitte öffentlich teilen und den Hashtag #kennedeinerechteimadvent hinzufügen, damit der Beitrag für die Verlosung gefunden werden kann!
Verlost wird jeweils am folgenden Samstag, die Namen der GewinnerInnen werden auf den Facebookseiten von Kenne deine Rechte und ETC Graz veröffentlicht. Die Taschen kommen dann per Post oder können im ETC-Büro (Elisabethstraße 50b) abgeholt werden.


Foto: Schmiedl/Kenne deine Rechte
Quelle:
Kenne deine Rechte (hppt://kennedeinerechte.at; https://www.facebook.com/pg/kennedeinerechte)
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11-12-2017
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12-12-2017
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DAS AFRO-ASIATISCHE INSTITUT GRAZ

Hat heute, zum Tag der Menschrechte, gleich zwei Veranstaltungen. Hier stehen die Länder Iran und Venezuela im Fokus.

Zunächst gibt es um 18 Uhr eine Videoprojektion, bei der Themen wie kulturelle Identität, Geschlechtergleichstellung oder auch Menschenrechte untersucht werden.

Ab 19 Uhr gibt es dann einen Vortrag mit anschließendem Gespräch über Venezuela weiter.
Genauere Informationen findet man unter:

http://www.aai-graz.at/?d=zwei-veranstaltungen-zum-tag-der-menschenrechte-2017

Der Hintergrund zum AAI:

Ein Haus, drei Kontinente
Afrika, Asien und Lateinamerika sind unsere Leidenschaft. Hier und dort. Im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit ebenso wie im migrationspolitischen Umfeld. "Unsere Leidenschaft" meint das Team des Afro-Asiatischen Instituts Graz – aber das immer im Kontext der vielen FreundInnen, SponsorInnen, SubventionsgeberInnen, PartnerInnen: hier und dort.
Das Afro-Asiatische Institut ist ein offenes Haus, das seit 1964 vieles bietet: Wohnraum für junge Menschen aus Afrika, Asien und Lateinamerika, die zum Studium in die Steiermark kommen, gesellschaftspolitische und kulturelle Impulse aus verschiedenen Ländern und Anlaufstelle für alle, die sich für die Welt interessieren. Das Kommunikations- und Begegnungszentrum fungiert als Schnittstelle zu österreichischen Studierenden, Institutionen und Organisationen sowie als Servicestelle und beherbergt ein Wohnheim für 50 Studierende aus aller Welt.

http://www.aai-graz.at/aai#.Wi-vBnmDOUk

Window nº 13
13-12-2017
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GRAZER MENSCHENRECHTSPREIS 2017

Bei dem Menschenrechtspreis der Stadt Graz handelt es sich um einen biennalen Preis, der auf 7000€ dotiert ist. Zunächst können Vorschläge zur Verleihung beim Grazer Büro für Frieden und Entwicklung gemacht werden. Die Bedingungen des Preises sind folgende:

1.Vorschlagsberechtigung:
Jede Person/Organisation ist berechtigt, Vorschläge für mögliche PreisträgerInnen zu machen, Eigenbewerbungen sind nicht zulässig. Vorgeschlagen werden können Einzelpersonen, Gruppen von Einzelpersonen oder Vereine und andere Rechtspersonen in Österreich und im europäischen Ausland, die Leistungen für Menschenrechte auf kommunaler Ebene durchgeführt haben.

2.Gegenstand:
Leistungen für Menschenrechte auf kommunaler Ebene
Besonderes Anliegen der Menschenrechtsstadt Graz ist die Förderung des friedlichen Zusammenlebens aller Menschen innerhalb der Kommune.
Eingereichte Leistungen werden in Hinblick auf die Förderung von Toleranz, Dialog und Versöhnung und auf ihre Wirkung im kommunalen Leben von Graz und anderen europäischen Städten bewertet.
Einreichungen sind sowohl für aktuelles Engagement wie auch für das Lebenswerk möglich.

3.Höhe des Preises:
Der von der Stadt Graz bereitgestellte Preis hat eine Gesamthöhe von € 7.000,-. Bei mehreren PreisträgerInnen kann der Preis geteilt werden.
Die Bewerbungen müssen der Satzung des Grazer Menschenrechtspreises entsprechen, die zusammen mit dem Einreichformular beim Grazer Büro für Frieden und Entwicklung angefordert oder im Internet unter www.friedensbuero-graz.at herunter geladen werden können.

4.Die Bewerbungsunterlagen
umfassen ein vollständig ausgefülltes Einreichformular und allfällige ergänzende Dokumente oder Materialien.
Die Einreichunterlagen in deutscher, englischer oder französischer Sprache müssen spätestens am 30. September 2017 im Grazer Büro für Frieden und Entwicklung vorliegen (Keesgasse 6/P, A-8010 Graz) oder können auch per E-Mail eingereicht werden unter: jutta.dier@friedensbuero-graz.at.

5.Verfahren:
Die Auswahl erfolgt durch eine Jury, die von einem Beirat beraten wird. Die feierliche Preisverleihung durch den Bürgermeister findet am 13. Dezember 2017 in Graz statt.

Aus der Satzung des Menschenrechtspreises:

(2)Diese Jury setzt sich wie folgt zusammen:
1. Der Bürgermeister der Stadt Graz oder ein/e von diesem namhaft gemachte/r VertreterIn als Vorsitzende/r.
2. Je ein/e RepräsentantIn der im Gemeinderat vertretenen Parteien.
3. Ein Mitglied, das vom Ökumenischen Forum christlicher Kirchen in der Steiermark namhaft gemacht wird.
4. Ein Mitglied, das von Amnesty International, Region Steiermark, namhaft gemacht wird.
5. Ein Mitglied, das von der Liga für Menschenrechte namhaft gemacht wird.
6. Herr Alfred Stingl

weitere Informationen gibt es unter:

http://www.friedensbuero-graz.at/wp-content/uploads/2017/09/Satzung-des-Grazer-Menschenrechtspreises.pdf

http://www.friedensbuero-graz.at/angebote/grazer-menschenrechtspreis/
http://hpneu.friedensbuero-graz.at/angebote/grazer-menschenrechtspreis/auslobung-des-grazer-menschenrechtspreises-2017/

Window nº 14
14-12-2017
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DIE MENSCHENRECHTSERKLÄRUNG DER STADT GRAZ:

Am 8. Februar 2001 beschloss der Grazer Gemeinderat einstimmig folgende Menschenrechtserklärung:

„Die Stadt Graz, insbesondere die Mitglieder ihres Gemeinderates und der Stadtregierung, werden sich in ihrem Handeln von den internationalen Menschenrechten leiten lassen. Dadurch sollen ihre Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere die Jugend, über geltende Menschenrechte und ihre damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert werden.
Es ist ein Ziel, vor allem auch für VerantwortungsträgerInnen in Körperschaften, Organisationen und Vereinen, die für die Menschenrechte relevanten Normen im Alltagsleben der Stadt zu beachten und wirksam werden zu lassen. Defizite sind im Bereich der Menschenrechte auf allen Ebenen der Gesellschaft aufzufinden, um darauf entsprechend zu reagieren.
Auf diese Weise soll erreicht werden, dass Menschenrechte bei den Leitlinien und Entscheidungen für die zukünftige Entwicklung der Stadt Graz eine wichtige Rolle spielen.
Mit dieser Erklärung und den damit verbundenen Absichten und Handlungsanleitungen bringt die Stadt Graz als Kulturhauptstadt Europas 2003 zugleich ihr Verständnis von Kultur und Menschenwürde zum Ausdruck."

https://www.graz.at/cms/beitrag/10284058/7771447/Menschenrechtserklaerung.html
Window nº 15
15-12-2017
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„Um die Probleme in unserer komplexen Welt zu lösen, brauchen wir Solidarität.“ Das ist die Botschaft von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon anlässlich des Internationalen Tages der menschlichen Solidarität. Der Generalsekretär rief in seiner Erklärung alle Menschen auf, als globale Familie zu agieren, um Ziele gemeinsam zu erreichen.
Im Dezember 2005 hatte die UN-Generalversammlung Solidarität als einen wesentlichen und allgemeingültigen Wert anerkannt und den 20. Dezember zum Internationalen Tag der menschlichen Solidarität erklärt.


http://www.unric.org/de/uno-schlagzeilen/26873-internationaler-tag-der-menschlichen-solidaritaet
http://www.unric.org/de/pressemitteilungen/26872-botschaft-von-un-generalsekretaer-ban-ki-moon-anlaesslich-des-internationalen-tags-der-menschlichen-solidaritaet-am-20-dezember
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16-12-2017
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17-12-2017
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18-12-2017
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"Migranten haben mehr als nur Angst und Ungewissheit. Sie haben auch Hoffnung, Mut und die Entschlossenheit, sich ein besseres Leben aufzubauen. Mit der richtigen Unterstützung können sie einen Beitrag zum gesellschaftlichen Fortschritt leisten." Das erklärte UN-Generalsekretär Ban Ki-moon in seiner Botschaft zum heutigen Internationalen Tag der Migranten.

Nie zuvor lebten so viele Migranten auf der Welt wie heute. Dabei leiden sie zunehmend unter Ausbeutung und Diskriminierung. Die Wirtschaft dagegen profitiert von den globalen Menschenströmen, gerade in entwickelten Ländern.

Obwohl Migranten in ihren Gastländern als Belastung angesehen werden, trägt ihre Arbeit in vielen Regionen wesentlich zum Erfolg dieser Gesellschaften bei, so die Hohe Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Louise Arbor.

Mehr gibts unter:

http://www.unric.org/de/uno-schlagzeilen/26867-internationaler-tag-der-migranten

und

http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/70051/tag-der-migranten-18-12-2006
Window nº 19
19-12-2017
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Window nº 20
20-12-2017
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„Um die Probleme in unserer komplexen Welt zu lösen, brauchen wir Solidarität.“ Das ist die Botschaft von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon anlässlich des Internationalen Tages der menschlichen Solidarität. Der Generalsekretär rief in seiner Erklärung alle Menschen auf, als globale Familie zu agieren, um Ziele gemeinsam zu erreichen.
Im Dezember 2005 hatte die UN-Generalversammlung Solidarität als einen wesentlichen und allgemeingültigen Wert anerkannt und den 20. Dezember zum Internationalen Tag der menschlichen Solidarität erklärt.


http://www.unric.org/de/uno-schlagzeilen/26873-internationaler-tag-der-menschlichen-solidaritaet
http://www.unric.org/de/pressemitteilungen/26872-botschaft-von-un-generalsekretaer-ban-ki-moon-anlaesslich-des-internationalen-tags-der-menschlichen-solidaritaet-am-20-dezember
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21-12-2017
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22-12-2017
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UNSERE Menschenrechtsschule

Kinder haben nicht immer Recht, aber alle Kinder haben Rechte.

Menschenrechte gehen uns alle an! Zum Thema Menschenrechte fallen vielen Menschen als erstes Begriffe wie „Folter“ oder „Todesstrafe“ ein. Beides ist in Österreich abgeschafft, also ist bei uns eh alles paletti, und Menschenrechtslernen brauchen nur die anderen. Oder? Menschenrechte gehen uns alle an! Uns alle, weil jedem Menschen alle Menschenrechte aufgrund ihres/seines Menschseins zukommen.
Insbesondere in der Schule ist das Lernen von Menschen- und insbesondere von Kinderrechten die Basis für ein gutes Miteinander. Die Lebenswelt Schule mit ihrem internen und externen Beziehungsgeflecht bildet den Rahmen, innerhalb dessen SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern eine „Kultur der Menschenrechte“ erfahren und erleben können. Hier hakt das Projekt UNSERE MENSCHENRECHTSSCHULE ein.

Projektbeschreibung
Die Lebenswelt Schule mit ihrem internen und externen Beziehungsgeflecht bildet den Rahmen, innerhalb dessen SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern eine „Kultur der Menschenrechte“ erfahren und erleben können. Hier hakt UNSERE MENSCHENRECHTSSCHULE ein: Im Projekt geht es um nichts Anderes und um nicht weniger, als gemeinsam mit allen AkteurInnen ein Umfeld zu schaffen, in dem die Menschenrechte und Kinderrechte grundlegendes Prinzip und Handlungsanleitung sind.

Das Projekt unsere Menschenrechtsschule wurde vom ETC Graz entwickelt und versteht sich als

mehrjähriger Prozess, in dessen Verlauf
•die SchülerInnen am Ende ihrer Volksschulzeit die wichtigsten Kinderrechte kennen und deren konkrete Umsetzung im täglichen Schulleben erfahren und geübt haben,
•die Schulleiterin konkretes Wissen über Menschen- und Kinderrechte als Leitprinzipien von Schulorganisation erworben und an der Schule umgesetzt hat,
•die LehrerInnen die Grundlagen der Kinder- und Menschenrechte kennen und das methodische Rüstzeug für die Umsetzung im Unterricht erworben haben und
•die Eltern in den Prozess eingebunden sind.

Erreicht wird dies durch partizipative Workshops mit den SchülerInnen, Information und Fortbildung.

Für mehr Informationen kann man unter
http://www.etc-graz.at/typo3/index.php?id=1244
oder
http://menschenrechtsschule.at/
nachsehen.
Window nº 23
23-12-2017
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Window nº 24
24-12-2017
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