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21 May 2024
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24 Tage Menschenrechte
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ETC Graz
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Window nº 4

4 LEBEN MIT BEHINDERUNG
Menschen mit Behinderungen sind im Alltag mit zahlreichen Benachteiligungen konfrontiert. Dadurch wird ihre gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und vor allem an der Teilhabe am Arbeitsleben erschwert.

In Österreich leben rund 1,6 Millionen Menschen zwischen 16 und 64 Jahren mit Behinderungen. 630.000 von ihnen haben eine starke Beeinträchtigung. Rund 0,4 bis 0,6 % der Bevölkerung haben eine Lernbehinderung. Da es keine genaue Definition von Behinderung gibt, sind genaue Angaben nicht möglich. JedeR zehnte EuropäerIn leidet an einer mehr oder weniger schweren Behinderung, und langsam setzt sich das Bewusstsein durch, dass sich die Gesellschaft den Menschen mit Behinderungen anpassen muss und nicht umgekehrt. Wie andere Menschen auch, haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf ein erfülltes Leben und eigenständige Entscheidungen. Die weitestmögliche Integration behinderter Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Politik für Menschen mit Behinderungen beschränkt sich allerdings oft auf finanzielle oder materielle Unterstützung, während der Schwerpunkt eigentlich auf der vollständigen Integration in die Gesellschaft liegen sollte.

WEGE ZUR INKLUSION
Als Wege zur Inklusion werden unter anderem die Beendigung der schulischen Segregation in Sonderschulen (die derzeit in den Koalitionsverhandlungen anscheinend eher wieder zurückgenommen wird) oder die persönliche Assistenz gesehen. Die Bereitstellung eines inklusiven Bildungssystems – vom Kindergarten an bis hin zu den Universitäten – ist der Grundpfeiler für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Derzeit sind Menschen mit Behinderungen überproportional von Arbeitslosigkeit und in Folge von Armut betroffen.
Die persönliche Assistenz ist in Österreich zum Teil Bundes-, zum Teil Ländersache. Sie ist grundsätzlich für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen verfügbar, nur im Bundesland Oberösterreich auch für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen.

PERSÖNLICHE ASSISTENZ IN ÖSTERREICH
* Der Bund ist zuständig für persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (im Jahr 2011 wurden 366 Personen vom BMASK gefördert, vgl. Nationaler Aktionsplan, 6.3.1), sowie für Assistenz in Bundesschulen und beim Studium. Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) ist ein Förderangebot des Bundes, auf das es keinen Rechtsanspruch gibt.
* Assistenz in Bundesschulen hängt von der Bewilligung des Bildungsministeriums ab, beim Studium ist das Sozialministerium zuständig. In einigen Bundesländern wie in Tirol und der Steiermark gibt es Schulassistenz.
* Für die persönliche Assistenz in anderen Lebensbereichen sind die Länder verantwortlich. Somit liegt die Finanzierung von Persönlicher Assistenz weitgehend in der Hand der Bundesländer.
Die von den Ländern geschaffenen Regelungen sind jedoch äußerst unterschiedlich.

WOHIN KANN MAN SICH IN GRAZ WENDEN?
Beauftragter der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung (https://www.graz.at/cms/beitrag/10158949/7761923/Beauftragter_fuer_Menschen_mit_Behinderung.html)
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung (http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74838047/LL/)
Lebenshilfen Soziale Dienste (https://lebenshilfen-sd.at/)

Foto: Kenne deine Rechte
Quellen:
Lebenshilfe (https://lebenshilfe.at/wp-content/uploads/Pers%C3%B6nliche-Assistenz-in-%C3%96sterreich.pdf)
Österreichischer Behindertenrat(http://www.behindertenrat.at)
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