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24 Tage Menschenrechte
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Window nº 2
2. Dezember

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. 

Art. 5 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte


Die aus drei Mitgliedern bestehende VOLKSANWALTSCHAFT in Österreich ist als parlamentarische Kontrolle der öffentlichen Verwaltung eingerichtet. Sie steht allen Menschen bei Problemen mit Behörden kostenlos zur Verfügung, die sich durch Organe der Verwaltung ungerecht behandelt fühlen und bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Darüber hinaus ist die Volksanwaltschaft in der Umsetzung des OPCAT seit 2012 als NATIONALER PRÄVENTIONSMECHANISMUS auch für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich zuständig.
Gemeinsam mit sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten oder Pflegeheimen. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen und dient der Vorbeugung von Verletzungen durch Beobachtung und Empfehlungen. 
Mit dem OPCAT setzt die UNO damit auch auf das Prinzip der Vorbeugung, das beispielsweise in der Arbeit des Europaratskomitees gegen die Folter (CPT) schon lange erflogreich umgesetzt wird.

Mehr dazu:
http://volksanwaltschaft.gv.at/praeventive-menschenrechtskontrolle
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/OPCAT/Pages/OPCATIndex.aspx
CPT-Berichte zu Österreich: http://www.cpt.coe.int/en/states/aut.htm
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Come on! what are you waiting?!!
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Window nº 3
3. Dezember

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.

Art. 8 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Ziel dieser Bestimmung ist es, allen Menschen das Recht einzuräumen, bei einem inländischen Gericht zu klagen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Gemeint sind dabei nicht die Rechte der Allgemeinen Menschenrechtserklärung, sondern all diejenigen Rechte, die sich aus der Verfassung oder den Gesetzen des entsprechenden Staates ableiten lassen.

Der Zugang zum Recht ist als zentrales Grundrecht auch ein Arbeitsbereich der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, die sich in Projekten und Publikationen mit Herausforderungen auf diesem Gebiet auseinandersetzt (http://fra.europa.eu/en/theme/access-justice).
Menschenrechte wie faires Verfahren, effektive Rechtsmittel und Verfahrenshilfe, falls benötigt, garantiert auch die Grundrechtecharte der Europäischen Union (http://fra.europa.eu/en/charterpedia).
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Window nº 1
1. Dezember

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. 

Art. 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Artikel 1 bezieht sich auf die Säulen des Systems der Menschenrechte, vor allem FREIHEIT, GLEICHHEIT und SOLIDARITÄT. Bürgerliche und politische Rechte wie Freiheiten, zum Beispiel die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie die Meinungsäußerungsfreiheit, werden durch die Menschenrechte geschützt. Ebenso garantieren die Menschenrechte Gleichheit, wie etwa den gleichen Schutz vor allen Formen der Diskriminierung im Genuss aller Menschenrechte einschließlich der vollen Gleichberechtigung von Mann und Frau. 
Solidarität steht für wirtschaftliche und soziale Rechte, wie etwa das Recht auf soziale Sicherheit, auf gerechte Bezahlung, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Gesundheit und auf Zugang zu Bildung, welche integrale Bestandteile des Menschenrechtssystems sind.
ETC Graz
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Window nº 3

3 3. Dezember

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.

Art. 8 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Ziel dieser Bestimmung ist es, allen Menschen das Recht einzuräumen, bei einem inländischen Gericht zu klagen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Gemeint sind dabei nicht die Rechte der Allgemeinen Menschenrechtserklärung, sondern all diejenigen Rechte, die sich aus der Verfassung oder den Gesetzen des entsprechenden Staates ableiten lassen.

Der Zugang zum Recht ist als zentrales Grundrecht auch ein Arbeitsbereich der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, die sich in Projekten und Publikationen mit Herausforderungen auf diesem Gebiet auseinandersetzt (http://fra.europa.eu/en/theme/access-justice).
Menschenrechte wie faires Verfahren, effektive Rechtsmittel und Verfahrenshilfe, falls benötigt, garantiert auch die Grundrechtecharte der Europäischen Union (http://fra.europa.eu/en/charterpedia).

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Window nº 1
1-12-2016
1
1. Dezember

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Art. 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Artikel 1 bezieht sich auf die Säulen des Systems der Menschenrechte, vor allem FREIHEIT, GLEICHHEIT und SOLIDARITÄT. Bürgerliche und politische Rechte wie Freiheiten, zum Beispiel die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie die Meinungsäußerungsfreiheit, werden durch die Menschenrechte geschützt. Ebenso garantieren die Menschenrechte Gleichheit, wie etwa den gleichen Schutz vor allen Formen der Diskriminierung im Genuss aller Menschenrechte einschließlich der vollen Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Solidarität steht für wirtschaftliche und soziale Rechte, wie etwa das Recht auf soziale Sicherheit, auf gerechte Bezahlung, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Gesundheit und auf Zugang zu Bildung, welche integrale Bestandteile des Menschenrechtssystems sind.
Window nº 2
2-12-2016
2
2. Dezember

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Art. 5 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte


Die aus drei Mitgliedern bestehende VOLKSANWALTSCHAFT in Österreich ist als parlamentarische Kontrolle der öffentlichen Verwaltung eingerichtet. Sie steht allen Menschen bei Problemen mit Behörden kostenlos zur Verfügung, die sich durch Organe der Verwaltung ungerecht behandelt fühlen und bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Darüber hinaus ist die Volksanwaltschaft in der Umsetzung des OPCAT seit 2012 als NATIONALER PRÄVENTIONSMECHANISMUS auch für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich zuständig.
Gemeinsam mit sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten oder Pflegeheimen. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen und dient der Vorbeugung von Verletzungen durch Beobachtung und Empfehlungen.
Mit dem OPCAT setzt die UNO damit auch auf das Prinzip der Vorbeugung, das beispielsweise in der Arbeit des Europaratskomitees gegen die Folter (CPT) schon lange erflogreich umgesetzt wird.

Mehr dazu:
http://volksanwaltschaft.gv.at/praeventive-menschenrechtskontrolle
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/OPCAT/Pages/OPCATIndex.aspx
CPT-Berichte zu Österreich: http://www.cpt.coe.int/en/states/aut.htm
Window nº 3
3-12-2016
3
3. Dezember

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.

Art. 8 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Ziel dieser Bestimmung ist es, allen Menschen das Recht einzuräumen, bei einem inländischen Gericht zu klagen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Gemeint sind dabei nicht die Rechte der Allgemeinen Menschenrechtserklärung, sondern all diejenigen Rechte, die sich aus der Verfassung oder den Gesetzen des entsprechenden Staates ableiten lassen.

Der Zugang zum Recht ist als zentrales Grundrecht auch ein Arbeitsbereich der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, die sich in Projekten und Publikationen mit Herausforderungen auf diesem Gebiet auseinandersetzt (http://fra.europa.eu/en/theme/access-justice).
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